Notizbuch mit Markierungen zu Befristungsklauseln auf einem Schreibtisch

Ratgeber

Sachgrund oder sachgrundlos: Was Ihre Befristungsklausel wirklich sagt

11. März 2026 · Befristung, TzBfG

In befristeten Arbeitsverträgen steht oft nur ein kurzer Satz zur Laufzeit. Entscheidend ist jedoch, ob der Arbeitgeber einen Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nennt oder eine sachgrundlose Befristung wählt.

Ein Sachgrund muss konkret sein: etwa Vertretung einer erkrankten Kollegin, ein vorübergehender Projektbedarf oder die Erprobung in einer neuen Funktion. Allgemeine Formulierungen wie „betriebliche Gründe“ reichen in der Praxis oft nicht aus.

Die sachgrundlose Befristung folgt anderen Grenzen. Hier zählen Höchstdauer und die Frage, ob zuvor schon ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Wer das übersieht, riskiert später Streit über die Wirksamkeit.

Vor der Unterschrift lohnt ein ruhiger Blick auf die Klausel und die begleitenden Briefe. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie die Einordnung in einer kurzen Vertragsprüfung — nicht erst am letzten Tag der Angebotsfrist.

Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelberatung. Für Ihre Vertragslage können Sie eine Beratung oder direkt den Kontakt nutzen.